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   VG Ansbach, 17.06.2008 - AN 1 K 08.00047   

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VG Ansbach, 17.06.2008 - AN 1 K 08.00047 (https://dejure.org/2008,74825)
VG Ansbach, Entscheidung vom 17.06.2008 - AN 1 K 08.00047 (https://dejure.org/2008,74825)
VG Ansbach, Entscheidung vom 17. Juni 2008 - AN 1 K 08.00047 (https://dejure.org/2008,74825)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Nachzahlung familienbezogener Bezügebestandteile wegen nicht amtsangemessener Alimentation von Beamten mit mehr als zwei unterhaltsberechtigten Kindern;Verjährung geltend gemachter Nachzahlungsansprüche für den Zeitraum 1. Januar 1990 - 1. Februar 1999

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (18)

  • BVerfG, 24.11.1998 - 2 BvL 26/91

    Beamtenkinder

    Auszug aus VG Ansbach, 17.06.2008 - AN 1 K 08.00047
    Die Umsetzung der Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom 22. März 1990 (2 BvL 1/86) und vom 24. November 1998 (2 BvL 26/91) sei durch Art. 9 § 1 BBVAnpG 99 erfolgt.

    Die Höhe des der Klägerin in diesem Zeitraum gezahlten kinderbezogenen Familienzuschlags (§ 40 BBesG) lag zwar unterhalb des verfassungsrechtlich gebotenen Mindestbetrages für Beamte mit mehr als zwei Kindern (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.6.2004, 2 C 34.02, NVwZ 2005, 344, und BVerfG, Beschluss vom 24.11.1998, 2 BvL 26/91 u.a., BVerfGE 99, 300).

    Der Anspruch der Klägerin auf die sich für den Zeitraum vom 1. Januar 1990 bis 1. Februar 1993 rechnerisch ergebende Nachzahlung in Höhe von 2.184,26 EUR (= 4.272,06 DM; vgl. die in die mündlichen Verhandlung vom Beklagtenvertreter übergebene Zusammenstellung abzüglich Februar 1993), die der Klägerin auf der Grundlage der Vollstreckungsanordnung des Bundesverfassungsgerichts im Beschluss vom 24. November 1998 (a.a.O.), grundsätzlich verwaltungsgerichtlich zugesprochen werden könnte (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.6.2004, a.a.O., Beschluss vom 28.11.2007, 2 B 66/07), ist jedoch verjährt.

  • BVerfG, 22.03.1990 - 2 BvL 1/86

    Die Besoldung von Beamten und Richtern mit mehr als zwei Kindern war im Zeitraum

    Auszug aus VG Ansbach, 17.06.2008 - AN 1 K 08.00047
    Die Umsetzung der Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom 22. März 1990 (2 BvL 1/86) und vom 24. November 1998 (2 BvL 26/91) sei durch Art. 9 § 1 BBVAnpG 99 erfolgt.

    Mit der am 1. Juli 1997 in Kraft getretenen Regelung des Art. 14 § 3 des Gesetzes zur Reform des öffentlichen Dienstrechts habe der Bundesgesetzgeber die Konsequenzen aus dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 22. März 1990 (2 BvL 1/86) gezogen.

  • BVerwG, 21.09.2006 - 2 C 5.06

    Zeitvorgabe für die Geltendmachung von Besoldungsansprüchen nach Art. 9 § 1 Abs.

    Auszug aus VG Ansbach, 17.06.2008 - AN 1 K 08.00047
    Der Beklagte sei nicht aus Gründen von Treu und Glauben daran gehindert, sich auf die verspätete Antragstellung zu berufen, weil der in Art. 9 § 1 Abs. 1 BBVAnpG 99 genannte Zeitraum nach den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. September 2006 (2 C 5.06, 2 C 6.06, 2 C 7.06) für den Dienstherrn von erheblicher Bedeutung sei.

    Der Zeitraum, innerhalb dessen Beamte mit drei und mehr Kindern nach Art. 9 § Abs. 1 Satz 2 BBVAnpG 99 ihren Anspruch auf zusätzliche Besoldung geltend zu machen hatten, ist keine gesetzliche Frist, bei deren Versäumung Wiedereinsetzung gewährt werden kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 21.9.2006, 2 C 5/06, DVBl 2007, 781).

  • BVerwG, 28.06.2001 - 2 C 48.00

    Antrag, vorheriger - an den Dienstherrn bei allgemeiner Leistungsklage und bei

    Auszug aus VG Ansbach, 17.06.2008 - AN 1 K 08.00047
    In der Begründung des Bescheides ist dargelegt, das Schreiben der Klägerin vom 12. Juli 2005 werde mit Blick auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 28.6.2001, 2 C 48/00) als Widerspruch im Sinne des § 126 Abs. 3 BRRG behandelt.

    Der Beklagte hat unter Hinweis auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. Juni 2001 (2 C 48/00) den Antrag der Klägerin vom 12. Juli 2005 als Widerspruch im Sinne des § 126 Abs. 3 BRRG behandelt.

  • BVerwG, 15.06.2006 - 2 C 14.05

    Befähigungsvoraussetzungen; Erwerb der - teilweise im bisherigen Bundesgebiet und

    Auszug aus VG Ansbach, 17.06.2008 - AN 1 K 08.00047
    Dies ist vorliegend der Fall, da die Verjährungsfrist nach altem Recht gemäß §§ 201, 198 BGB a.F. mit dem Schluss des Jahres zu laufen begann, in dem der Anspruch entstanden war, d.h. in dem die materiellrechtlichen Voraussetzungen für die Gewährung des Anspruchs erfüllt waren und dieser im Klagewege geltend gemacht werden konnte (vgl. BVerwG, Urteil vom 15.6.2006, 2 C 14/05, ZBR 2006, 347), für den Verjährungsbeginn mithin nicht erforderlich war, dass der Berechtigte vom Bestehen des Anspruchs Kenntnis hatte oder haben konnte (vgl. BGH, Urteil vom 22.2.1979, VII ZR 256/77, NJW 1979, 1550).

    Der Dienstherr ist nicht nur berechtigt, sondern nach dem Grundsatz der sparsamen Haushaltsführung (vgl. Art. 7 Abs. 1 Satz 1, 34 Abs. 2 Satz 1 BayHO) grundsätzlich auch verpflichtet, gegenüber (verjährten) Besoldungs- und Versorgungsansprüchen die Einrede der Verjährung geltend zu machen (vgl. BVerwG, Urteil vom 25.11.1982, C 32.81; BVerwGE 66, 256, m.w.N.; Urteil vom 15.6.2006, 2 C 14/05, ZBR 2006, 347; Beschluss vom 30.6.1992, 2 B 23.92, Buchholz 239.1 § 35 BeamtVG Nr. 3 Satz 1).

  • BVerwG, 17.06.2004 - 2 C 34.02

    Besoldung kinderreicher Beamter; Gesetzesbindung der Besoldung;

    Auszug aus VG Ansbach, 17.06.2008 - AN 1 K 08.00047
    Die Höhe des der Klägerin in diesem Zeitraum gezahlten kinderbezogenen Familienzuschlags (§ 40 BBesG) lag zwar unterhalb des verfassungsrechtlich gebotenen Mindestbetrages für Beamte mit mehr als zwei Kindern (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.6.2004, 2 C 34.02, NVwZ 2005, 344, und BVerfG, Beschluss vom 24.11.1998, 2 BvL 26/91 u.a., BVerfGE 99, 300).

    Der Anspruch der Klägerin auf die sich für den Zeitraum vom 1. Januar 1990 bis 1. Februar 1993 rechnerisch ergebende Nachzahlung in Höhe von 2.184,26 EUR (= 4.272,06 DM; vgl. die in die mündlichen Verhandlung vom Beklagtenvertreter übergebene Zusammenstellung abzüglich Februar 1993), die der Klägerin auf der Grundlage der Vollstreckungsanordnung des Bundesverfassungsgerichts im Beschluss vom 24. November 1998 (a.a.O.), grundsätzlich verwaltungsgerichtlich zugesprochen werden könnte (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.6.2004, a.a.O., Beschluss vom 28.11.2007, 2 B 66/07), ist jedoch verjährt.

  • BGH, 22.02.1979 - VII ZR 256/77

    Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen Steuerberater

    Auszug aus VG Ansbach, 17.06.2008 - AN 1 K 08.00047
    Dies ist vorliegend der Fall, da die Verjährungsfrist nach altem Recht gemäß §§ 201, 198 BGB a.F. mit dem Schluss des Jahres zu laufen begann, in dem der Anspruch entstanden war, d.h. in dem die materiellrechtlichen Voraussetzungen für die Gewährung des Anspruchs erfüllt waren und dieser im Klagewege geltend gemacht werden konnte (vgl. BVerwG, Urteil vom 15.6.2006, 2 C 14/05, ZBR 2006, 347), für den Verjährungsbeginn mithin nicht erforderlich war, dass der Berechtigte vom Bestehen des Anspruchs Kenntnis hatte oder haben konnte (vgl. BGH, Urteil vom 22.2.1979, VII ZR 256/77, NJW 1979, 1550).

    Es genügte die Möglichkeit, Feststellungsklage erheben zu können (vgl. BGH, Urteil vom 22.2.1979, VII ZR 256/77, a.a.O.).

  • BGH, 23.01.2007 - XI ZR 44/06

    Verjährungsfrist in Überleitungsfällen von subjektiven Voraussetzungen abhängig

    Auszug aus VG Ansbach, 17.06.2008 - AN 1 K 08.00047
    Aus der Entscheidung des Bundesgerichtshofes (Urteil vom 23.1.2007, XI ZR 44/06) folgt nichts anderes, da dieser eine Fallkonstellation zugrunde liegt, in welcher zum Zeitpunkt der Geltendmachung des Anspruchs - anders als im Falle der Klägerin - die (dreißigjährige) Verjährungsfrist nach altem Recht gerade noch nicht abgelaufen gewesen wäre, wohl aber diejenige des nunmehr anzuwendenden § 195 BGB n.F., falls man die subjektive Komponente des § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB unberücksichtigt gelassen hätte.
  • BGH, 18.12.1980 - VII ZR 41/80

    Beginn der Verjährung von Forderungen aus einem Werkvertrag

    Auszug aus VG Ansbach, 17.06.2008 - AN 1 K 08.00047
    Ebenso wenig war es erforderlich, dass der Berechtigte den Anspruch beziffern konnte (vgl. BGH, Urteil vom 18.12.1980, VII ZR 41/80, NJW 1981, 814).
  • BVerwG, 25.11.1982 - 2 C 32.81

    Verjährungseinrede - Unzulässige Rechtsausübung - Ermessensfehler -

    Auszug aus VG Ansbach, 17.06.2008 - AN 1 K 08.00047
    Der Dienstherr ist nicht nur berechtigt, sondern nach dem Grundsatz der sparsamen Haushaltsführung (vgl. Art. 7 Abs. 1 Satz 1, 34 Abs. 2 Satz 1 BayHO) grundsätzlich auch verpflichtet, gegenüber (verjährten) Besoldungs- und Versorgungsansprüchen die Einrede der Verjährung geltend zu machen (vgl. BVerwG, Urteil vom 25.11.1982, C 32.81; BVerwGE 66, 256, m.w.N.; Urteil vom 15.6.2006, 2 C 14/05, ZBR 2006, 347; Beschluss vom 30.6.1992, 2 B 23.92, Buchholz 239.1 § 35 BeamtVG Nr. 3 Satz 1).
  • BVerwG, 21.09.2006 - 2 C 7.06

    Zeitvorgabe für die Geltendmachung von Besoldungsansprüchen nach Art. 9 § 1 Abs.

  • BVerwG, 21.09.2006 - 2 C 6.06

    Zeitvorgabe für die Geltendmachung von Besoldungsansprüchen nach Art. 9 § 1 Abs.

  • BVerwG, 30.06.1992 - 2 B 23.92

    Beamtenbezüge - Unfallausgleichungdsanspruch - Verjährung

  • BVerwG, 28.06.2001 - 2 C 46.00

    Anspruch kinderreicher Beamter auf Nachzahlung von Besoldung

  • VGH Bayern, 24.10.2005 - 3 B 02.3061

    Beamtenrecht; Familienbezogene amtsangemessene Alimentation von Beamten mit mehr

  • BVerwG, 30.01.1992 - 2 CB 15.90

    Frage und Möglichkeit der Umdeutung eines Widerspruchsbescheids in eine mit einer

  • VGH Bayern, 24.10.2005 - 3 B 03.1481
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.01.2004 - 1 A 458/01

    Anspruch eines verheirateten Beamten mit fünf Kindern auf Erhöhung der gewährten

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